PlanetHome Investment

Investor
Relations

Unser Vorstand

  • Michael Kindl

    VORSTAND

    Herr Kindl startete seine ersten FinTech-Projekte bereits im Jahr 2002. Seitdem hat er mehrere Unternehmen im Payment- und FinTech-Bereich gegründet, entwickelt und zu einem Exit geführt. Seine Expertise liegt dabei im Business Development sowie in der Identifizierung und Implementation von technischen Komponenten.

    Neben der Gründung von zwei Finanzinstituten hat er u. a. technische Plattformen für elektronische Wallets und Gutschein-Plattformen erstellt.

    In den vergangenen Jahren war er in einer Reihe von Unternehmen als Geschäftsführer/Vorstand tätig. Zuletzt hat er einen Dienstleister für das Tokenisieren von Assets gegründet und aufgebaut. Er verfügt daher über ein umfangreiches Wissen und Erfahrung im Bereich Digital Assets.

  • Michael Trifonoff

    VORSTAND

    Herr Michael Trifonoff ist seit 1981 als Berater in der Finanzbranche tätig, mit Büros in Leipzig, Köln und Kaiserslautern, die Anfang 2003 zu einem Büro in Kaiserslautern zusammengefasst wurden. Seit 1985 ist er zeitgleich in der Immobilienbranche im Zusammenhang mit der Entwicklung und dem Vertrieb von Immobilien tätig. 

    Seine Fähigkeit, tragfähige Kundenbeziehungen aufzubauen und erfolgreiche Vertriebsstrategien umzusetzen, wird zweifellos einen bedeutenden Beitrag zur weiteren Entwicklung der Planethome Investment AG leisten.

Unser Aufsichtsrat

  • Philip Moffat

    AUFSICHTSRATSVORSITZENDER

    Herr Moffat ist Mitgründer der Klickown AG, die heute in der Planethome Investment AG aufgegangen ist. Er ist erfahrener Serial Entrepreneur und Investor in einer Vielzahl von Unternehmen, vor allem im Cleantech- und im Krypto-Bereich und in den Bereichen Energieerzeugung und Foodtech.

  • Markus-Konrad Fuchs

    AUFSICHTSRATSMITGLIED

    Mit über einem Jahrzehnt Erfahrung im Vertrieb und Marketing für digitale Banken- und Finanzdienstleistungen hat Herr Fuchs als Berater für europäische Finanzinstitute Marktstrategien und M&A-Prozesse erfolgreich geleitet. Seine profunde Expertise erstreckt sich insbesondere auf den Bereich der Regulierung. Zudem agiert er als Investor und verschafft sich dadurch Zugang zu innovativen digitalen Produkten sowie Geschäftsmodellen junger Unternehmen.

  • Vito Tassone

    STELLVERTRETENDER AUFSICHTSRATSVORSITZENDER

    Herr Tassone hat mehr als 30 Jahre Führungserfahrung in global tätigen Unternehmen und ist seit über 20 Jahren im Management von FinTech-Unternehmen tätig. Er ist Serial Entrepreneur und Investor in Unternehmen im Krypto-Bereich und verfügt über eine grosse Expertise im Bereich Regulierung, Bitcoin und Blockchain.

Zahlen und Fakten im Überblick


Basisdaten

An dieser Stelle finden Sie alle Eckdaten zur PlanetHome Investment AG im Überblick.

Firma und Sitz PlanetHome Investment AG, Berlin
Uhlandstraße 174
10719 Berlin
Deutschland
 
Handelsregister HRB 239061 B (Amtsgericht Charlottenburg)
 
Grundkapital EUR 8.732.294 (Stand: 10. Oktober 2021)
 
Anzahl der Aktien 8.657.294 Stamm-Stückaktien
75.000 Vorzugs-Stückaktien
 
ISIN Börsenkürzeln Inhaber Stammaktien:
DE000A1A60A2 (alt: DE0006135908)
Inhaber-Vorzugsaktien:
DE000A1A60B0 (alt: DE0006135932)
 
WKN (Wertpapierkennnummer) Inhaber Stammaktien:
A1A60A (alt: 613590)
Inhaber-Vorzugsaktien:
A1A60B (alt: 613593)
 
Börsensegment Börse Stuttgart

Satzung, Kapitalerhöhungen & Bekanntmachungen

An dieser Stelle finden Sie die aktuelle Satzung und Bekanntmachungen der PlanetHome Investment AG.

  • BEKANNTMACHUNG EINES HINWEISES GEMÄSS § 62 ABS. 3 SATZ 2 UMWG ÜBER DIE BEVORSTEHENDEN VERSCHMELZUNGEN DER KLICKOWN IMMOBILIEN AG UND DER IESTATE GMBH AUF DIE KLICKOWN AG Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung

    Die KlickOwn AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen ihrer 100%igen Tochtergesellschaft KlickOwn Immobilien AG mit Sitz in Berlin sowie ihrer 100%igen Tochtergesellschaft iEstate GmbH mit Sitz in Berlin als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 Nr. 1 iVm. §§ 46 ff. UmwG aufzunehmen. Da das Grundkapital der KlickOwn Immobilien AG sowie das Stammkapital der iEstate GmbH als übertragende Gesellschaften vollständig von der KlickOwn AG als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der KlickOwn AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag nicht erforderlich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG). Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung insoweit nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichtes, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2, § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG.

    Die Urkunden der beiden Verschmelzungsverträge wurden zum Handelsregister der KlickOwn AG eingereicht. Die Verschmelzungen erfolgen im Innenverhältnis jeweils mit Wirkung zu Beginn des 01.01.2021 (Verschmelzungsstichtag). Den Verschmelzungen liegen die Schlussbilanzen der KlickOwn Immobilien AG bzw. der iEstate GmbH zum 31.12.2020 sowie ergänzend die Zwischenbilanzen der KlickOwn Immobilien AG bzw. der iEstate GmbH zum 31.08.2021 zugrunde. Die Aktionäre der KlickOwn AG werden darauf hingewiesen, dass Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der KlickOwn AG erreichen, gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung der beabsichtigten Verschmelzungen beschlossen wird. Das Einberufungsverlangen ist an die KlickOwn AG zu richten. Auf dieses Recht werden die Aktionäre ausdrücklich hingewiesen. Ein Beschluss der Hauptversammlung der KlickOwn Immobilien AG über die Zustimmung zu den Verschmelzungsverträgen ist entbehrlich, da der KlickOwn AG sämtliche Aktien an der KlickOwn Immobilien AG gehören, § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG. Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der iEstate GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag ist entbehrlich, da der KlickOwn AG sämtliche Geschäftsanteile an der iEstate GmbH gehören, § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG. Ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der KlickOwn AG, Uhlandstraße 175, 10719 Berlin und Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg während der üblichen Geschäftszeiten die Unterlagen nach § 63 Abs. 1 UmwG (u.a. die Verschmelzungsverträge sowie die Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre der KlickOwn AG sowie der KlickOwn Immobilien AG und der iEstate GmbH und die Zwischenbilanzen der KlickOwn Immobilien AG und der iEstate GmbH zum 31.08.2021) zur Einsicht der Aktionäre der KlickOwn AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der KlickOwn AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser Unterlagen.

    Berlin, den 06.10.2021

    Der Vorstand

  • An dieser Stelle finden Sie alle Unterlagen zur beschlossenen Kapitalerhöhung 2021

    Wertpapier-Informationsblatt (PDF)

    Bezugsangebot (PDF; März 2021)

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